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- Glossar - Schmerzensgeld
...Vorschriften\" in der veränderten Form des neu gefassten {{§|253|bgb|juris}} Abs. 2 in das 2. Buch (Recht der Schuldverhältnisse) des BGB \"versetzt\" und damit der zuvor Generationen von Juristen vertraute Schmerzensgeldparagraph 847 BGB...
- Glossar - Schadenersatz
...Ein Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an Lebens- und Rechtsgütern.Schwarz, Günther Christian/Wandt, Manfred: Gesetzliche Schuldverhältnisse, München, 2. Aufl. (2006), § 22, Rn. 3. Im Bürgerlichen Gesetzbuch fehlt die Definition des Schadens (Zur nicht...
- Rechtsgebiete - Schuldrecht
Schuldrecht Als \'\'\'Schuldrecht\'\'\' wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer (juristischen oder natürlichen) Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer \'\'\'rechtlichen...
- Glossar - Sachenrecht
...Vereinbarung nur zwischen den Parteien gilt und deswegen nicht für andere offenkundig gemacht werden muss (Relativität der Schuldverhältnisse). Publizitätsträger bei beweglichen Sachen ist der Besitz und bei Grundstücken das Grundbuch. Die Veränderung...